Angebotsabgabe
In Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gibt der Auftraggeber an, in welcher Form Angebote abzugeben sind. Bei jeder Form der Übermittlung muss der Geheimwettbewerb gewahrt werden, der ein zentrales Grundprinzip bei Vergabeverfahren darstellt. Die Abgabe der Angebote erfolgt etwa durch Abgabe in einem verschlossenen Umschlag oder in verschlüsselter Form. Angebote müssen alle Preise und alle geforderten Erklärungen enthalten.