Angebotsabgabe

In Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gibt der Auftraggeber an, in welcher Form Angebote abzugeben sind. Bei jeder Form der Übermittlung muss der Geheimwettbewerb gewahrt werden, der ein zentrales Grundprinzip bei Vergabeverfahren darstellt. Die Abgabe der Angebote erfolgt etwa durch Abgabe in einem verschlossenen Umschlag oder in verschlüsselter Form. Angebote müssen alle Preise und alle geforderten Erklärungen enthalten.

Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!
Vertrieb im Public Sector

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 13:00

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