Angebotseröffnung
Die Angebote, mit denen sich private Unternehmen um einen öffentlichen Auftrag bewerben, werden von der Vergabestelle in einem besonderen Termin geöffnet, der Angebotseröffnung oder Submission. In dem Termin der Angebotseröffnung wird u.a. geprüft, welche (Neben-)Angebote fristgerecht und ohne formelle Fehler (verspäteter Eingang, Angebot nicht unterschrieben etc.) eingegangen sind. Die förmliche Öffnung der Angebote in Anwesenheit mehrerer Vertreter des Auftraggebers und – bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen – auch der Bieter oder ihrer Bevollmächtigter erhöht die Transparenz des Vergabeverfahrens. Sie erfüllt zudem eine wichtige Beweisfunktion. Bei Ausschreibungen auf Grundlage der Vergabe- und Ordnung für Bauleistungen (VOB/A) sind Bieter beim Submissionstermin zugelassen, bei Ausschreibungen nach der Vergabeordnung für Lieferleistungen (VOL/A) nicht.