Angebotsprüfung
Die Angebotsprüfung ist eine Stufe der vierstufigen Bewertung der eingegangenen Angebote, die zunächst in formaler Hinsicht geprüft werden. Bei der Feststellung von Verstößen ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Verstoß handelt, der einen zwingenden Angebotsausschluss zur Folge hat oder um einen Verstoß, bei dessen Vorliegen der öffentliche Auftraggeber über einen Angebotsausschluss entscheidet. Zwingende Gründe für Angebotsausschlüsse sind zum Beispiel: fehlende Preisangaben, fehlende Unterschrift, verspätet eingegangene Angebote etc. Nach der Prüfung der Angebote auf formale und inhaltliche Mängel erfolgt im zweiten Schritt die Eignungsprüfung des Bieters. Danach werden in der dritten Stufe der Angebotswertung die Angebotspreise geprüft. In der vierten Stufe wird die Wirtschaftlichkeit des Angebotes bewertet, wobei ausschließlich die Zuschlagskriterien berücksichtigt werden, die den Bietern im Vorfeld mitgeteilt wurden. Ist die vierte Stufe abgeschlossen, trifft die Vergabestelle die Vergabeentscheidung.