Arbeitsgemeinschaften
Die Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, können sich in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammenschließen. Aufgrund dessen können sie einen ausgeschriebenen Auftrag gemeinsam auszuführen und gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner auftreten. Für den Auftragnehmer hat eine Arbeitsgemeinschaft den Vorteil, dass durch den Zusammenschluss einer Arbeitsgemeinschaft Unternehmen Aufträge realisieren können, deren Umfang oder besondere Anforderungen die einzelnen Unternehmen nicht bewältigen können oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht bewältigen wollen.