Arbeitsgemeinschaften

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, können sich in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammenschließen. Aufgrund dessen können sie einen ausgeschriebenen Auftrag gemeinsam auszuführen und gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner auftreten. Für den Auftragnehmer hat eine Arbeitsgemeinschaft den Vorteil, dass durch den Zusammenschluss einer Arbeitsgemeinschaft Unternehmen Aufträge realisieren können, deren Umfang oder besondere Anforderungen die einzelnen Unternehmen nicht bewältigen können oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht bewältigen wollen.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Mi. 03.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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