Arbeitsgemeinschaften

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Unternehmen, die sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, können sich in Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zusammenschließen. Aufgrund dessen können sie einen ausgeschriebenen Auftrag gemeinsam auszuführen und gegenüber dem Auftraggeber als einheitlicher Vertragspartner auftreten. Für den Auftragnehmer hat eine Arbeitsgemeinschaft den Vorteil, dass durch den Zusammenschluss einer Arbeitsgemeinschaft Unternehmen Aufträge realisieren können, deren Umfang oder besondere Anforderungen die einzelnen Unternehmen nicht bewältigen können oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht bewältigen wollen.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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