Öffentlicher Auftraggeber

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Wer öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ist, regelt § 99 GWB. Hierzu zählen in Deutschland der Bund, die Länder und vor allem die Städte und Gemeinden. Ebenso können juristische Personen des öffentlichen wie auch des privaten Rechts öffentliche Auftraggeber sein. Hierbei kommt es nicht auf die Rechtsform an, sondern auf die besondere Nähe zum Staat und die daraus resultierende Gefahr, sich bei der Auftragsvergabe von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten zu lassen.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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