Auftragserteilung
In einem Vergabeverfahren fallen Zuschlagserteilung und Auftragserteilung zusammen. Mit dem Zuschlag trifft die Vergabestelle die Entscheidung für ein bestimmtes Angebot. Das Vergabeverfahren ist damit beendet. Mit dem Zuschlag erklärt der Auftraggeber, dass er das Angebot des erfolgreichen Bieters annimmt, es entspricht also der Annahme des Angebotes im allgemeinen Vertragsrecht. Wie sonst auch kommt der Vertrag zustande, wenn auf ein Angebot eines Bieters rechtzeitig, also innerhalb der Zuschlagsfrist und ohne Abänderungen des Angebotes, der Zuschlag erteilt wird.