Auftragserteilung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

In einem Vergabeverfahren fallen Zuschlagserteilung und Auftragserteilung zusammen. Mit dem Zuschlag trifft die Vergabestelle die Entscheidung für ein bestimmtes Angebot. Das Vergabeverfahren ist damit beendet. Mit dem Zuschlag erklärt der Auftraggeber, dass er das Angebot des erfolgreichen Bieters annimmt, es entspricht also der Annahme des Angebotes im allgemeinen Vertragsrecht. Wie sonst auch kommt der Vertrag zustande, wenn auf ein Angebot eines Bieters rechtzeitig, also innerhalb der Zuschlagsfrist und ohne Abänderungen des Angebotes, der Zuschlag erteilt wird.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service