Auftragserteilung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

In einem Vergabeverfahren fallen Zuschlagserteilung und Auftragserteilung zusammen. Mit dem Zuschlag trifft die Vergabestelle die Entscheidung für ein bestimmtes Angebot. Das Vergabeverfahren ist damit beendet. Mit dem Zuschlag erklärt der Auftraggeber, dass er das Angebot des erfolgreichen Bieters annimmt, es entspricht also der Annahme des Angebotes im allgemeinen Vertragsrecht. Wie sonst auch kommt der Vertrag zustande, wenn auf ein Angebot eines Bieters rechtzeitig, also innerhalb der Zuschlagsfrist und ohne Abänderungen des Angebotes, der Zuschlag erteilt wird.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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