Auslobungsverfahren
Auslobungsverfahren sind in § 103 Abs. 6 GWB geregelt. Danach handelt es sich um Wettbewerbe, die dem Auftraggeber aufgrund vergleichender Beurteilung durch ein Preisgericht mit oder ohne Verteilung von Preisen zu einem Plan oder einer Planung verhelfen sollen.