Ausschreibung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Ausschreibung die öffentliche Bekanntmachung mit der Absicht, einen Auftrag vergeben zu wollen. Im Vergaberecht wird zwischen Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung und der Verhandlungsvergabeunterschieden. In Deutschland sind die öffentlichen Verwaltungen haushalts- bzw. vergaberechtlich verpflichtet, Waren-, Bau- und Dienstleistungen ab einem bestimmten Volumen öffentlich auszuschreiben. Der Grund hierfür liegt in der besonderen Stellung am Markt, denn Leistungen sind in der Regel aus Gründen des Wettbewerbsschutzes und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben. Die Vorschriften der Vergabe dienen der Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Ausschreibung beinhaltet u.a. die genaue Beschreibung des Projektes und der auszuführenden Arbeiten, gegebenenfalls Pläne, Dokumente, Leistungsverzeichnisse und eine Kopie der Vergabeordnung.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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