Ausschreibung
Umgangssprachlich bezeichnet der Begriff Ausschreibung die öffentliche Bekanntmachung mit der Absicht, einen Auftrag vergeben zu wollen. Im Vergaberecht wird zwischen Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung und der Verhandlungsvergabeunterschieden. In Deutschland sind die öffentlichen Verwaltungen haushalts- bzw. vergaberechtlich verpflichtet, Waren-, Bau- und Dienstleistungen ab einem bestimmten Volumen öffentlich auszuschreiben. Der Grund hierfür liegt in der besonderen Stellung am Markt, denn Leistungen sind in der Regel aus Gründen des Wettbewerbsschutzes und unter Gleichbehandlung aller Bieter zu vergeben. Die Vorschriften der Vergabe dienen der Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Ausschreibung beinhaltet u.a. die genaue Beschreibung des Projektes und der auszuführenden Arbeiten, gegebenenfalls Pläne, Dokumente, Leistungsverzeichnisse und eine Kopie der Vergabeordnung.