Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auffordert. Sie ist untergesetzlich in § 9 UVgO, § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt. Bei der öffentlichen Ausschreibung kann sich jedes Unternehmen, welches an dem Auftrag interessiert ist, mit einem Angebot bewerben. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung sind Vertragsverhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den sich bewerbenden Unternehmen unzulässig. Der öffentlichen Ausschreibung entspricht für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte das offene Vergabeverfahren, welches in § 119 Abs. 3 GWB normiert ist.