Öffentliche Ausschreibung

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Die öffentliche Ausschreibung ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auffordert. Sie ist untergesetzlich in § 9 UVgO, § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt. Bei der öffentlichen Ausschreibung kann sich jedes Unternehmen, welches an dem Auftrag interessiert ist, mit einem Angebot bewerben. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung sind Vertragsverhandlungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den sich bewerbenden Unternehmen unzulässig. Der öffentlichen Ausschreibung entspricht für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte das offene Vergabeverfahren, welches in § 119 Abs. 3 GWB normiert ist.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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