Beiladung
Mit der Beiladung werden Unternehmen am Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beteiligt, deren im Vergabeverfahren erlangte Position von der Entscheidung der Vergabekammer nachteilig betroffen sein kann. Meistens sind das die Unternehmen, die die Vergabestelle für den Zuschlag ausgewählt hat.