Beschafferprofil
Der Auftraggeber kann im Internet ein Beschafferprofil einrichten, in welchem sich die potenziellen Auftragnehmer u. a. über die vergangenen, laufenden oder geplanten Verfahren informieren können. Gemäß § 37 Abs. 4 S. 2 VgV enthält das Beschafferprofil die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über laufende oder geplante Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten Informationen, wie z. B. Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift- und E-Mailadresse.