Bieterfragen
Bieterfragen dienen der Aufklärung über bestehende Unklarheiten oder fehlerhafte/widersprüchliche Vergabeunterlagen. Wird eine Bieterfrage rechtzeitig gestellt, muss eine Antwort regelmäßig spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Sofern erforderlich sind die Vergabeunterlagen zu überarbeiten oder zu korrigieren. Die Antwort auf eine Bieterfrage ist sämtlichen Beteiligten am Vergabeverfahren zu übermitteln, es sei denn, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen dem entgegen.
Auftraggeber können eine Frist zur Einreichung von Bieterfragen bestimmen. Deckt eine Bieterfrage relevante Defizite oder Unklarheiten etc. auf, ist eine Antwort aber auch dann geboten, wenn zum Zeitpunkt der Fragestellung die Einreichungsfrist bereits abgelaufen war. Ebenso können Auftraggeber andere Vorgaben – bspw. Formvorgaben – bzgl. Bieterfragen machen.
In unserem Ratgeber finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Bieterfragen.