Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Was ist das Bürgerliche Gesetzbuch?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen im privaten Bereich. Dazu zählen unter anderem vertragliche Verpflichtungen, Eigentumsverhältnisse, Familien- und Erbangelegenheiten. Das BGB ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten und bildet bis heute die Grundlage des deutschen Privatrechts.

Aufbau des BGB
Das BGB gliedert sich in fünf Bücher:

  1. Allgemeiner Teil
    Enthält grundlegende Regelungen, die für alle weiteren Bücher gelten, z. B. zur Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Fristen und Vertretung.
  2. Schuldrecht
    Regelt schuldrechtliche Beziehungen, insbesondere aus Verträgen wie Kauf, Miete, Dienst- und Werkvertrag. Es unterscheidet zwischen allgemeinen Vorschriften (§§ 241–432 BGB) und besonderen Schuldverhältnissen (§§ 433 ff. BGB).
  3. Sachenrecht
    Behandelt das Recht an beweglichen und unbeweglichen Sachen, etwa Eigentum, Besitz, Sicherungsrechte oder Grundbucheintragungen.
  4. Familienrecht
    Regelt das Verhältnis zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern, z. B. Eheschließung, Unterhalt oder Sorgerecht.
  5. Erbrecht
    Bestimmt die Rechtsnachfolge von Todes wegen, inklusive gesetzlicher Erbfolge, Testament, Pflichtteil und Nachlassverwaltung.

Bedeutung und Anwendung des BGB
Das BGB prägt das tägliche Rechtsleben in Deutschland. Es dient als zentrales Regelwerk für die Gestaltung privater Rechtsverhältnisse und beeinflusst auch viele andere Rechtsgebiete. Seine Bestimmungen bieten einen verlässlichen Rahmen für Rechtssicherheit, Vertragsklarheit und Streitvermeidung.

Das BGB im Kontext des Vergaberechts

Warum ist das BGB für die öffentliche Auftragsvergabe relevant?
Auch wenn die öffentliche Vergabe durch spezielle Vorschriften geregelt wird (z. B. UVgO, VOB/A, VgV), unterliegen die daraus resultierenden Verträge grundsätzlich dem Vertragsrecht des BGB. Die zivilrechtlichen Vorschriften gelten insbesondere dann, wenn keine spezielleren vergaberechtlichen oder branchenspezifischen Regelungen (z. B. VOB/B bei Bauverträgen) anwendbar sind.

Wichtige BGB-Vorschriften im Vergabekontext

  • Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB)
    Öffentliche Auftraggeber geben eine verbindliche Ausschreibung ab; der Zuschlag stellt die Annahme des Angebots des Bieters dar – es entsteht ein zivilrechtlicher Vertrag.
  • Pflichtverletzungen und Leistungsstörungen (§§ 280 ff. BGB)
    Diese Vorschriften regeln Ansprüche bei Verzug, Schlechtleistung oder Nichterfüllung – z.B. Schadensersatz oder Rücktritt.
  • Kaufverträge (§§ 433 ff. BGB)
    Für Beschaffungen von beweglichen Sachen (z. B. Fahrzeuge, IT-Ausstattung) ist das Kaufrecht einschlägig.
  • Werkverträge (§§ 631 ff. BGB)
    Bei Bau-, Reparatur- oder Entwicklungsleistungen ohne Anwendung der VOB/B greifen die Regelungen zum Werkvertragsrecht.

Fazit
Das BGB stellt die zivilrechtliche Basis für alle Verträge dar, die im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren geschlossen werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sollten sich der anwendbaren Vorschriften bewusst sein, insbesondere wenn es um Vertragsschluss, Leistungsstörungen oder Gewährleistung geht.

Gesetzestext online
Das vollständige BGB in aktueller Fassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

 

 

Der vorliegende Text wurde unter Verwendung von ChatGPT erstellt und inhaltlich durch Herrn Lars Wiedemann, Geschäftsführer der ABST MV e.V., geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um einen zitierfähigen Kommentar im juristischen Sinne. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung – insbesondere für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität – wird ausgeschlossen.

Leitfaden Vergaberecht
E-Paper Banner Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular