Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist ein formelles Bundesgesetz zur Regelung der Haushaltswirtschaft des Bundes und zugleich eine der Rechtsquellen für öffentliche Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte.

§ 55 BHO ist zentraler Teil des Regelungsgeflechts zur öffentlichen Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte, wobei sich Regelungen mit unterschiedlicher Rechtsqualität, in verschiedenen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Verfahrensordnungen und Verdingungsordnungen. Nach § 55 BHO muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Abschluss von Verträgen ist nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Die Vergabestellen des Bundes sind danach verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es gibt entsprechende Bestimmungen in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen. Über das Haushaltsrecht ist das nationale Vergaberecht (der erste Abschnitt der VOB/A und der VOL/A) anzuwenden.

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