Bundeshaushaltsordnung (BHO)

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist ein formelles Bundesgesetz zur Regelung der Haushaltswirtschaft des Bundes und zugleich eine der Rechtsquellen für öffentliche Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte.

§ 55 BHO ist zentraler Teil des Regelungsgeflechts zur öffentlichen Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte, wobei sich Regelungen mit unterschiedlicher Rechtsqualität, in verschiedenen Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Verfahrensordnungen und Verdingungsordnungen. Nach § 55 BHO muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Beim Abschluss von Verträgen ist nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Die Vergabestellen des Bundes sind danach verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Es gibt entsprechende Bestimmungen in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen. Über das Haushaltsrecht ist das nationale Vergaberecht (der erste Abschnitt der VOB/A und der VOL/A) anzuwenden.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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