Dokumentation des Vergabeverfahrens

Regionalforum Baden-Württemberg
Regionalforum Baden-Württemberg am 04.11.2025

Aus Gründen der Verfahrenstransparenz (§ 97 Abs. 1 S. 1 GWB) muss jedes Vergabeverfahren fortlaufend dokumentiert werden, vgl. § 8 Abs. 1 VgV.
Hierzu sind die einzelnen Stufen des Verfahrens, die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sowie deren Begründung in Textform gemäß § 126 b BGB festzuhalten. Zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens gehören nach § 8 Abs. 1 S. 2 VgV etwa die Kommunikation mit Unternehmen und interne Beratungen, die Vorbereitungen der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote, die Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen, die Verhandlungen und die Dialoge mit den teilnehmenden Unternehmen sowie die Gründe für die Auswahlentscheidung und der Zuschlag.

Ein Dokumentationsmangel ist dann rügefähig, wenn sich der Mangel auf die Rechtstellung des Bieters im Vergabeverfahren negativ auswirken kann.

Regionalforum Baden-Württemberg
Regionalforum Baden-Württemberg am 04.11.2025

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Baden-Württemberg einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Stuttgart | Di. 04.11.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Baden-Württemberg, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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