Dokumentation des Vergabeverfahrens

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Aus Gründen der Verfahrenstransparenz (§ 97 Abs. 1 S. 1 GWB) muss jedes Vergabeverfahren fortlaufend dokumentiert werden, vgl. § 8 Abs. 1 VgV.
Hierzu sind die einzelnen Stufen des Verfahrens, die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sowie deren Begründung in Textform gemäß § 126 b BGB festzuhalten. Zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens gehören nach § 8 Abs. 1 S. 2 VgV etwa die Kommunikation mit Unternehmen und interne Beratungen, die Vorbereitungen der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote, die Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen, die Verhandlungen und die Dialoge mit den teilnehmenden Unternehmen sowie die Gründe für die Auswahlentscheidung und der Zuschlag.

Ein Dokumentationsmangel ist dann rügefähig, wenn sich der Mangel auf die Rechtstellung des Bieters im Vergabeverfahren negativ auswirken kann.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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