Dokumentation des Vergabeverfahrens

Präqualifikation im Vergabeverfahren – Sicherheit, Effizienz und Transparenz für öffentliche Auftraggeber
Digitale Konferenz: Die Präqualifikation

Aus Gründen der Verfahrenstransparenz (§ 97 Abs. 1 S. 1 GWB) muss jedes Vergabeverfahren fortlaufend dokumentiert werden, vgl. § 8 Abs. 1 VgV.
Hierzu sind die einzelnen Stufen des Verfahrens, die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sowie deren Begründung in Textform gemäß § 126 b BGB festzuhalten. Zur Dokumentation eines Vergabeverfahrens gehören nach § 8 Abs. 1 S. 2 VgV etwa die Kommunikation mit Unternehmen und interne Beratungen, die Vorbereitungen der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote, die Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen, die Verhandlungen und die Dialoge mit den teilnehmenden Unternehmen sowie die Gründe für die Auswahlentscheidung und der Zuschlag.

Ein Dokumentationsmangel ist dann rügefähig, wenn sich der Mangel auf die Rechtstellung des Bieters im Vergabeverfahren negativ auswirken kann.

Präqualifikation im Vergabeverfahren – Sicherheit, Effizienz und Transparenz für öffentliche Auftraggeber
Digitale Konferenz: Die Präqualifikation

Die Schulung vermittelt, wie die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren rechtssicher und effizient gestaltet werden kann. Anhand von Kriterien, Präqualifikation und Verzeichnissen wird aufgezeigt, welche praktischen Vorteile diese Instrumente bieten. Ergänzend erhalten Sie konkrete Praxistipps und Hinweise zu Entbürokratisierungspotenzialen, die Ihre Vergabeprozesse nachhaltig vereinfachen.

online | Di. 20.01.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschaffungsstellen
  • Rechtliche und organisatorische Verantwortliche im Vergabewesen
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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