EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung)

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein Formular oder eine Erklärung, die von Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Auftragsvergaben in der Europäischen Union (EU) verwendet wird. Es handelt sich um ein standardisiertes Dokument, das Informationen über die finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit eines Unternehmens enthält.

Die EEE dient als vereinfachtes Verfahren zur Vorlage von Nachweisen und Informationen durch Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen oder Vergabeverfahren teilnehmen möchten. Anstatt umfangreiche Dokumentationen und Zertifikate vorzulegen, können Unternehmen die EEE verwenden, um ihre Eignung für die Durchführung des Auftrags zu bestätigen.

Mit der EEE erklären Unternehmen, dass sie über die erforderlichen finanziellen, technischen und organisatorischen Ressourcen verfügen, um den Auftrag erfolgreich auszuführen. Das Formular umfasst typischerweise Angaben zu finanzieller Stabilität, Fachkunde, Erfahrung, technischen Fähigkeiten und Referenzen des Unternehmens.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Sie wird in vielen EU-Ländern verwendet, um die Anforderungen der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zu erfüllen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und das Format der EEE je nach Land und Vergabeverfahren unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Vergabeverfahrens zu beachten, um eine genaue Definition und Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erhalten.

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