Eignungskriterien
Bei den Eignungskriterien handelt es sich nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB um durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegte Kriterien. Sie betreffen gemäß § 122 Abs. 2 S. 2 GWB ausschließlich Merkmale zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.