Funktionale Leistungsbeschreibung
Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Funktionalausschreibung) definiert der Auftraggeber keinen Leistungskatalog („Leistungsverzeichnis“), der erbracht werden soll, sondern er beschreibt das erwartete Ergebnis der Leistung. Die konkrete Planung wird vom Auftragnehmer entwickelt, während lediglich die aus Sicht des Auftraggebers zu stellenden technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen von diesem benannt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass die Bieter bei der Ermittlung der technisch, wirtschaftlich und gestalterisch besten und funktionsgerechtesten Lösung mitwirken.