Generalübernehmer
Der Generalübernehmer ist vertraglich zur Erbringung der gesamten ausgeschriebenen Leistung verpflichtet; erbringt diese jedoch nicht selbst, sondern vergibt sie vollständig an Sub- bzw. Nachunternehmer. In tatsächlicher Hinsicht beschränkt er seine Leistung in der Regel auf das Projektmanagement.