Grundsteuerreform

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Die Grundsteuerreform wird seit dem 1. Januar 2022 umgesetzt. Zur Durchführung der Grundsteuerreform müssen Grundstücks- und Immobilieneigentümer vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerblich genutzte Grundstücke handelt, eine „Erklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts“ elektronisch bei dem für das Grundstück zuständigen Finanzamt abgeben.
Gemeinden und Kommunen erheben die neue Grundsteuer auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Wertes, die nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu entrichten ist.
Mit Grundsteuer-Online aus dem Hause der Bundesanzeiger Verlag GmbH kommen Verpflichtete unkompliziert und anwenderfreundlich ihrer Verpflichtung nach.

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Erfahren Sie im kostenfreien 45-minütigen Webinar, wie Sie mit 1,8 Mio. Unternehmensprofilen und präzisen Filtern Ihre Markterkundung effizienter gestalten. Ideal für Fachabteilungen und Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber.

online | Mi. 09.07.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de