Hauptangebot
Das Hauptangebot eines Bieters umfasst sämtliche Leistungen, die den Vorgaben des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen, vor allem der Leistungsbeschreibung, vollständig entsprechen. Ein Bieter hat nicht das Recht, Änderungen an den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung oder an den Vertragsbedingungen vorzunehmen. Angebote, die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsunterlagen enthalten, sind zwingend vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.