HOAI

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Die HOAI ist eine Rechtsverordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen  in Deutschland, § 1 HOAI. Sie gilt für Personen, die im Inland für inländische Projekte des Ingenieurbauwesens tätig sind. Nachdem die Europäische Kommission im Jahre 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die HOAI wegen Verstoßes gegen die Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen der Niederlassungsfreiheit eingeleitet hat, hat der EuGH die Unvereinbarkeit der HOAI mit EU-Recht in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 bejaht.

Die daraufhin angepasst HOAI gilt seit dem 01. Januar 2021 und sieht vor, dass Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen frei vereinbart werden, wobei die Regelungen der HOAI zu Grunde gelegt werden können.

 

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
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