Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem Teilnahmewettbewerb verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote, § 119 Abs. 7 GWB. Untergesetzlich ist das Verfahren in § 19 VgV ausgestaltet.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie bei der Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge ist diese Verfahrensart nicht existent.