Inverse Auktion
Bei der inversen Auktion handelt es sich um eine elektronische Auktion zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Rahmen eines offenen Verfahrens, nicht offenen Verfahrens oder Verhandlungsverfahrens, §§ 25, 26 VgV, 120 Abs. 2 GWB. Bei nachgelagerten Wettbewerben nach § 21 VgV sowie bei Auftragsvergaben im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems nach § 22 VgV kann die elektronische Auktion ebenso eingesetzt werden. Die Angebote sind automatisch anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien in die jeweils aktuelle Rangfolge zu bringen, die unverzüglich allen Bietern mitzuteilen ist (§ 26 Abs. 5 Satz 1 VgV). Kriterien können beispielsweise der Preis sein (als ausschließliches Kriterium) oder aber das Preis/Leistungsverhältnis ebenso wie ein Kosten/Wirksamkeitsansatz. Da sich hierbei im Laufe des Verfahrens die Bieter unterbieten und es somit zu immer niedrigeren Preisangeboten kommt spricht man von einer rückwärtsgerichteten Auktion (engl.: reverse auction).