Inverse Auktion

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Bei der inversen Auktion handelt es sich um eine elektronische Auktion zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Rahmen eines offenen Verfahrens, nicht offenen Verfahrens oder Verhandlungsverfahrens, §§ 25, 26 VgV, 120 Abs. 2 GWB. Bei nachgelagerten Wettbewerben nach § 21 VgV sowie bei Auftragsvergaben im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems nach § 22 VgV kann die elektronische Auktion ebenso eingesetzt werden. Die Angebote sind automatisch anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien in die jeweils aktuelle Rangfolge zu bringen, die unverzüglich allen Bietern mitzuteilen ist (§ 26 Abs. 5 Satz 1 VgV). Kriterien können beispielsweise der Preis sein (als ausschließliches Kriterium) oder aber das Preis/Leistungsverhältnis ebenso wie ein Kosten/Wirksamkeitsansatz. Da sich hierbei im Laufe des Verfahrens die Bieter unterbieten und es somit zu immer niedrigeren Preisangeboten kommt spricht man von einer rückwärtsgerichteten Auktion (engl.: reverse auction).

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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