KMU

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Die Abkürzung „KMU“ steht für „kleine und mittlere Unternehmen“. Der Begriff wird häufig verwendet, um Unternehmen einer bestimmten Größenordnung zu beschreiben. Es gibt verschiedene Definitionen für KMU, die je nach Land und Kontext unterschiedlich sein können.

In der Europäischen Union (EU) werden KMU in der Regel anhand von Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Bilanzsumme definiert. Gemäß der EU-Definition gelten Unternehmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.

KMU spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, da sie einen Großteil der Unternehmen ausmachen und zur Beschäftigung, Innovation und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Aufgrund ihrer Größe und Struktur stehen KMU oft vor spezifischen Herausforderungen und Bedürfnissen, weshalb sie häufig von besonderen Unterstützungsmaßnahmen und Förderprogrammen profitieren.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Definition von KMU je nach Land und Organisation unterschiedlich sein kann. Daher können sich die genauen Kriterien und Grenzwerte für KMU je nach Kontext unterscheiden.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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