Lieferung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als Lieferung bezeichnet man den Vorgang des Überbringens einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten oder durch den eigentlichen Verkäufer selbst. Lieferungen im geschäftlichen Sinn werden durch einen Lieferschein, möglicherweise in Verbindung mit einer Rechnung, dokumentiert. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, da es sich hierbei umsatzsteuerrechtlich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ handelt.

Tipp:
Regionalforum Bayern in Regensburg

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus dem Freistaat Bayern einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Regensburg | Di. 05.11.2024 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Bayern, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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