Lieferung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als Lieferung bezeichnet man den Vorgang des Überbringens einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten oder durch den eigentlichen Verkäufer selbst. Lieferungen im geschäftlichen Sinn werden durch einen Lieferschein, möglicherweise in Verbindung mit einer Rechnung, dokumentiert. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, da es sich hierbei umsatzsteuerrechtlich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ handelt.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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