Lieferung
Als Lieferung bezeichnet man den Vorgang des Überbringens einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten oder durch den eigentlichen Verkäufer selbst. Lieferungen im geschäftlichen Sinn werden durch einen Lieferschein, möglicherweise in Verbindung mit einer Rechnung, dokumentiert. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, da es sich hierbei umsatzsteuerrechtlich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ handelt.