Lieferung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als Lieferung bezeichnet man den Vorgang des Überbringens einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten oder durch den eigentlichen Verkäufer selbst. Lieferungen im geschäftlichen Sinn werden durch einen Lieferschein, möglicherweise in Verbindung mit einer Rechnung, dokumentiert. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, da es sich hierbei umsatzsteuerrechtlich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ handelt.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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