Mantelbogenverfahren

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Unter dem Mantelbogenverfahren versteht man die elektronische Angebotsabgabe in Verbindung mit einem handschriftlich unterzeichneten Formular („Mantelbogen“). Der Vorteil dieses elektronischen Verfahrens liegt darin, dass Kartenleser und Signaturkarten nicht benötigt werden und das Angebot dennoch (zum Teil) elektronisch übermittelt wird. Die Angebotsunterlagen werden, wie auch im vollelektronischen Verfahren, digital an die Vergabestelle übermittelt. Ein gesondertes Anschreiben, der so genannte Mantelbogen, wird mit einer Prüfziffer versehen, ausgedruckt und vom Bieter unterschrieben an die Vergabestelle gesandt. Hier erfolgt mittels der Prüfziffer die Zuordnung des elektronischen Angebots zur Unterschrift eines bestimmten Antragstellers. Somit ist die korrekte Zuordnung eines elektronischen Angebotes zu einem bestimmten Bieter sichergestellt.

Mehr zum Thema Mantelbogenverfahren finden Sie im Blog unseres technischen Partners cosinex.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 07.02.2025 | 14:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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