Mantelbogenverfahren
Unter dem Mantelbogenverfahren versteht man die elektronische Angebotsabgabe in Verbindung mit einem handschriftlich unterzeichneten Formular („Mantelbogen“). Der Vorteil dieses elektronischen Verfahrens liegt darin, dass Kartenleser und Signaturkarten nicht benötigt werden und das Angebot dennoch (zum Teil) elektronisch übermittelt wird. Die Angebotsunterlagen werden, wie auch im vollelektronischen Verfahren, digital an die Vergabestelle übermittelt. Ein gesondertes Anschreiben, der so genannte Mantelbogen, wird mit einer Prüfziffer versehen, ausgedruckt und vom Bieter unterschrieben an die Vergabestelle gesandt. Hier erfolgt mittels der Prüfziffer die Zuordnung des elektronischen Angebots zur Unterschrift eines bestimmten Antragstellers. Somit ist die korrekte Zuordnung eines elektronischen Angebotes zu einem bestimmten Bieter sichergestellt.
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