Nicht berücksichtigte Angebote

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den (rechtlich) frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage, bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail, nach Absendung der Information geschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann gemäß § 135 GWB die Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge haben. Weitere Mitteilungspflichten an die nicht berücksichtigten Bewerber bzw. Bieter finden sich in den Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 19 VOB/A, § 19 EU VOB/A und § 19 VOL/A sowie § 62 VgV).

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de