Nicht berücksichtigte Angebote

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den (rechtlich) frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage, bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail, nach Absendung der Information geschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann gemäß § 135 GWB die Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge haben. Weitere Mitteilungspflichten an die nicht berücksichtigten Bewerber bzw. Bieter finden sich in den Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 19 VOB/A, § 19 EU VOB/A und § 19 VOL/A sowie § 62 VgV).

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

In diesem 90-minütigen Webinar erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über den Einsatz der EVB-IT-Vertragsmuster in Vergabeverfahren. Der Fokus liegt auf der korrekten Auswahl der Vertragstypen, den typischen Fehlerquellen sowie praktischen Erfahrungen aus erfolgreich umgesetzten IT-Projekten.

online | Mi. 26.08.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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