Nicht berücksichtigte Angebote

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den (rechtlich) frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage, bzw. zehn Kalendertage bei Versenden der Information per Fax oder E-Mail, nach Absendung der Information geschlossen werden. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann gemäß § 135 GWB die Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge haben. Weitere Mitteilungspflichten an die nicht berücksichtigten Bewerber bzw. Bieter finden sich in den Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 19 VOB/A, § 19 EU VOB/A und § 19 VOL/A sowie § 62 VgV).

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

In dieser digitalen Konferenz erhalten Vergabestellen, Kläranlagenbetreiber und kommunale Entscheider einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Marktsituation, vergaberechtliche Besonderheiten sowie strategische Handlungsmöglichkeiten.

online | Fr. 18.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an: Kommunen und kommunale Unternehmen, Kläranlagenbetreiber, Zweckverbände, Eigenbetriebe, interkommunale Kooperationen, Beschaffungs- und Vergabestellen, Umwelt- und Abwasserabteilungen und Bieterunternehmen, die sich über mögliche Teilnahmen informieren möchten

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