Nichtoffenes Verfahren

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien zur Abgabe eines Angebots auffordert. Zuvor hat der öffentliche Auftraggeber öffentlich zur Teilnahme aufgefordert, § 119 Abs. 4 GWB. Untergesetzlich sind § 16 VgV, § 15 SektVO und § 11 Abs. 1 S. 1 VSVgV maßgeblich.

Dem tatsächlichen Angebotsverfahren ist ein Teilnahmeverfahren vorgeschaltet, in welchem die Bewerber einen Teilnahmeantrag stellen. Der öffentliche Auftraggeber prüft, welche Unternehmen geeignet sind ein Angebot abzugeben und fordert ausschließlich diese zur Abgabe eines Angebots auf. Dabei wird nur eine beschränkte Zahl zur Abgabe eines Angebots zugelassen, die aber vom öffentlichen Auftraggeber ermessensfehlerfrei ausgewählt werden müssen. Lediglich diese Unternehmen entwerfen dann ein ausführliches und abschließendes Angebot, mit dem sie sich auf den ausgeschriebenen Auftrag bewerben.

Unterhalb der Schwellenwerte entspricht dem nicht offenen Verfahren das Verfahren der beschränkten Ausschreibung, welches in den §§10 f. UVgO, § 3 Abs. 2 VOB/A geregelt ist.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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