Nichtoffenes Verfahren

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien zur Abgabe eines Angebots auffordert. Zuvor hat der öffentliche Auftraggeber öffentlich zur Teilnahme aufgefordert, § 119 Abs. 4 GWB. Untergesetzlich sind § 16 VgV, § 15 SektVO und § 11 Abs. 1 S. 1 VSVgV maßgeblich.

Dem tatsächlichen Angebotsverfahren ist ein Teilnahmeverfahren vorgeschaltet, in welchem die Bewerber einen Teilnahmeantrag stellen. Der öffentliche Auftraggeber prüft, welche Unternehmen geeignet sind ein Angebot abzugeben und fordert ausschließlich diese zur Abgabe eines Angebots auf. Dabei wird nur eine beschränkte Zahl zur Abgabe eines Angebots zugelassen, die aber vom öffentlichen Auftraggeber ermessensfehlerfrei ausgewählt werden müssen. Lediglich diese Unternehmen entwerfen dann ein ausführliches und abschließendes Angebot, mit dem sie sich auf den ausgeschriebenen Auftrag bewerben.

Unterhalb der Schwellenwerte entspricht dem nicht offenen Verfahren das Verfahren der beschränkten Ausschreibung, welches in den §§10 f. UVgO, § 3 Abs. 2 VOB/A geregelt ist.

Vorteile einer Präqualifikation für Unternehmen in Vergabeverfahren
Das PQ-Verfahren – die Präqualifikation als Vorteil nutzen

Das PQ-Verfahren bietet den Unternehmen eine große Anzahl an Vorteilen gegenüber der Erbringung von Einzelnachweisen, es erleichtert den Unternehmen durch Zeiteinsparung und durchgehende Aktualität der Unterlagen die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren.

online | Mo. 30.03.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Abläufe optmieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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