Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP)
In ÖPP oder auch Public Private Partnerships (PPP) kooperiert die öffentliche Hand mit privaten Unternehmen, um auf der Basis langfristiger Verträge, gemeinsam mit diesen staatliche Aufgaben zu erfüllen. Oftmals kommt es dabei zu einer Teilprivatisierung öffentlicher Aufgaben. Beide Partner sind angehalten, ihre jeweiligen Stärken entsprechend einzubringen, auf dieser Grundlage werden auch die Projektrisiken entsprechend verteilt. Eine ÖPP macht meist nur dann Sinn, wenn sie eine langfristige Verbindung zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft darstellt.
Dazu wird ein Vertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit beider Parteien hinsichtlich erforderlicher Ressourcen zum gegenseitigen Nutzen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang stellt.
Typische Merkmale von ÖPP-Projekten sind u.a.:
1) der Lebenszyklusansatz: die Kosten einer Maßnahme werden über ihren gesamten Lebenszeitraum betrachtet,
2) die private Finanzierung: zumindest teilweise Übernahme der Finanzierung durch den privaten Partner,
3) eine sinnvolle Aufgabenverteilung: der private Partner entwirft, betreibt, finanziert und führt das Projekt durch, während die öffentliche Hand sich auf Kontrollen beschränkt,
4) eine sinnvolle Risikoverteilung: ÖPP-Modelle lassen sich nach vertraglichen, organisatorischen und institutionellen Gesichtspunkten unterscheiden.