Offenes Verfahren

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auffordert, § 119 Abs. 3 GWB. Die untergesetzliche Regelung findet sich in § 15 VgV, § 14 SektVO und § 3 EU Nr. 1 VOB/A. Bei dem offenen Verfahren handelt es sich um das Grundverfahren im Vergaberecht. Es ist gekennzeichnet durch die öffentliche Bekanntmachung der Vergabeabsicht seitens des öffentlichen Auftraggebers, durch die Möglichkeit, dass alle am Auftrag interessierten Unternehmen ein Angebot einreichen können und mit diesem vom Auftraggeber berücksichtigt werden, sowie der Verbindlichkeit des ausgeschriebenen Auftrages, in dessen Zusammenhang das Angebot des Unternehmers geheim zu halten ist und nicht der Verhandlung durch die Teilnehmer unterliegt.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren die öffentliche Ausschreibung, die untergesetzlich in § 9 UVgO, § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt ist.

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Diese Fachveranstaltung bietet eine exzellente Möglichkeit, rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungen für die speziellen Herausforderungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen zu erlangen.

Heidelberg | Di. 09.06.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Die Veranstaltung richtet sich an Vergabeverantwortliche, Einkäufer, Juristen und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die an der Planung und Durchführung von Beschaffungen beteiligt sind..

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