Offenes Verfahren

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe eines Angebots auffordert, § 119 Abs. 3 GWB. Die untergesetzliche Regelung findet sich in § 15 VgV, § 14 SektVO und § 3 EU Nr. 1 VOB/A. Bei dem offenen Verfahren handelt es sich um das Grundverfahren im Vergaberecht. Es ist gekennzeichnet durch die öffentliche Bekanntmachung der Vergabeabsicht seitens des öffentlichen Auftraggebers, durch die Möglichkeit, dass alle am Auftrag interessierten Unternehmen ein Angebot einreichen können und mit diesem vom Auftraggeber berücksichtigt werden, sowie der Verbindlichkeit des ausgeschriebenen Auftrages, in dessen Zusammenhang das Angebot des Unternehmers geheim zu halten ist und nicht der Verhandlung durch die Teilnehmer unterliegt.

Unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diesem Verfahren die öffentliche Ausschreibung, die untergesetzlich in § 9 UVgO, § 3 Abs. 1 VOB/A geregelt ist.

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

In dieser digitalen Konferenz erhalten Vergabestellen, Kläranlagenbetreiber und kommunale Entscheider einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Marktsituation, vergaberechtliche Besonderheiten sowie strategische Handlungsmöglichkeiten.

online | Fr. 18.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an: Kommunen und kommunale Unternehmen, Kläranlagenbetreiber, Zweckverbände, Eigenbetriebe, interkommunale Kooperationen, Beschaffungs- und Vergabestellen, Umwelt- und Abwasserabteilungen und Bieterunternehmen, die sich über mögliche Teilnahmen informieren möchten

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