Sektorenbereich
Sektorenbereiche umfassen Sektorentätigkeiten mit Bezug auf § 102 GWB. Speziell handelt es sich dabei um die Vergabe öffentlicher Aufträge auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, Energieversorgung und des Verkehrs. Werden Aufträge vergeben, die einem Auftraggeber zu Ausübung von Tätigkeiten im Sektorenbereich dienen sollen, so ist oberhalb der Schwellenwerte die SektVO anzuwenden. Unterhalb der Schwellenwerte muss zwischen öffentlichen und privaten Sektorenauftraggebern unterschieden werden. Bei öffentlichen Sektorenauftraggebern ist das Vergaberecht anzuwenden. Für private Sektorenauftraggeber besteht keine Verpflichtung das Vergaberecht anzuwenden.