Tariftreue

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Tariftreue in der öffentlichen Vergabe bedeutet die Verpflichtung des Auftragnehmers die Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten, insbesondere seinen Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen. Der Auftraggeber kann von den Bietern eine sog. Tariftreueerklärung verlangen, mit der die Bieter vertraglich zusichern, dass sie ihre Mitarbeiter tariflich entlohnen. Nahezu alle Bundesländer haben hierfür in entsprechenden Tariftreue- und Vergabegesetzen die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 02.09.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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