Tariftreue
Tariftreue in der öffentlichen Vergabe bedeutet die Verpflichtung des Auftragnehmers die Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten, insbesondere seinen Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen. Der Auftraggeber kann von den Bietern eine sog. Tariftreueerklärung verlangen, mit der die Bieter vertraglich zusichern, dass sie ihre Mitarbeiter tariflich entlohnen. Nahezu alle Bundesländer haben hierfür in entsprechenden Tariftreue- und Vergabegesetzen die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen.