Tariftreue

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Tariftreue in der öffentlichen Vergabe bedeutet die Verpflichtung des Auftragnehmers die Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten, insbesondere seinen Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen. Der Auftraggeber kann von den Bietern eine sog. Tariftreueerklärung verlangen, mit der die Bieter vertraglich zusichern, dass sie ihre Mitarbeiter tariflich entlohnen. Nahezu alle Bundesländer haben hierfür in entsprechenden Tariftreue- und Vergabegesetzen die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen.

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

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online | Di. 02.12.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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