Tariftreuegesetz
Tariftreue- und Vergabegesetze schreiben öffentlichen Auftraggebern vor, auch sogenannte vergabefremde Kriterien wie Tariftreue, Mindestlohn, soziale oder ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Zweck dieser Gesetze ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue. Seit 1. Januar 2015 gibt es mit Ausnahme von Bayern und Sachsen in allen Bundesländern Tariftreue- und Vergabegesetze. Ein deutschlandweites Tariftreuegesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen konnte bislang nicht durchgesetzt werden.