Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)

Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistung (besonderes Werkvertragsrecht). Bei den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen handelt es sich um allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge. Damit hat die VOB/B den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.

Für alle, die das DTVP als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen vertiefend kennenlernen möchten.
Durchführung eines Vergabeverfahrens mit DTVP

Dieses Schulungswebinar richtet sich an Bestandskunden, die ihre Kenntnisse im Umgang mit dem System vertiefen oder einzelne Funktionen und Prozessschritte gezielt auffrischen möchten.

online | Do. 22.01.2026 |

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