Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistung (besonderes Werkvertragsrecht). Bei den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen handelt es sich um allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge. Damit hat die VOB/B den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn im Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B auch die VOB/C als Bestandteil des Vertrags.