Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

Die VOL/B stellt für den zwischen der öffentlichen Auftragsstelle und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag für die Ausführung von Leistungen allgemeine Vertragsbedingungen auf. Diese haben den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von öffentlichen Auftraggebern nach § 29 Abs. 2 S. 1 VgV zum Bestandteil des abzuschließenden Vertrags zu machen sind.

Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!
Vertrieb im Public Sector

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 13:00

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