Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Die VOL regelt die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen. Seit Inkrafttreten der VgV ist die VOL nur noch im Unterschwellenbereich anzuwenden. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die VgV. Die VOL ist in zwei Teile VOL/A und VOL/B gegliedert. Teil A regelt allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Teil B gibt die Richtlinien für die allgemeinen Vertragsbedingungen vor.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 02.09.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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