Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
Die VOL regelt die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen. Seit Inkrafttreten der VgV ist die VOL nur noch im Unterschwellenbereich anzuwenden. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungen die VgV. Die VOL ist in zwei Teile VOL/A und VOL/B gegliedert. Teil A regelt allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Teil B gibt die Richtlinien für die allgemeinen Vertragsbedingungen vor.