Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauaufträgen der öffentlichen Hand und von Sektorenauftraggebern. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert. Der Abschnitt 1 der VOB/A enthält die Bestimmungen für die sogenannten nationalen Vergaben von Bauleistungen und ist bei allen Bauaufträgen unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Oberhalb des Schwellenwerts gilt der zweite Abschnitt der VOB/A.
Die Regelungen des Abschnitts 3 der VOB/A sind für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen im Sinne des § 104 Abs. 1 GWB anzuwenden.