Vergabekammer

Präqualifikation im Vergabeverfahren – Sicherheit, Effizienz und Transparenz für öffentliche Auftraggeber
Digitale Konferenz: Die Präqualifikation

Eine Vergabekammer ist eine Nachprüfungsbehörde, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt. Sie hat die Aufgabe, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie von Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte nachzuprüfen (vgl. § 155 GWB). Die Vergabekammern des Bundes übernehmen die Nachprüfung der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen. Die Vergabekammern der Länder sind für die Nachprüfung der den Bundesländern zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen zuständig (vgl. § 156 Abs. 1 GWB). Entscheidungen der Vergabekammern werden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer ein ehrenamtlicher Beisitzer ist, getroffen (vgl. § 157 Abs. 2 S. 1 GWB).

Präqualifikation im Vergabeverfahren – Sicherheit, Effizienz und Transparenz für öffentliche Auftraggeber
Digitale Konferenz: Die Präqualifikation

Die Schulung vermittelt, wie die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren rechtssicher und effizient gestaltet werden kann. Anhand von Kriterien, Präqualifikation und Verzeichnissen wird aufgezeigt, welche praktischen Vorteile diese Instrumente bieten. Ergänzend erhalten Sie konkrete Praxistipps und Hinweise zu Entbürokratisierungspotenzialen, die Ihre Vergabeprozesse nachhaltig vereinfachen.

online | Di. 20.01.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschaffungsstellen
  • Rechtliche und organisatorische Verantwortliche im Vergabewesen
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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