Vergabekammer

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Eine Vergabekammer ist eine Nachprüfungsbehörde, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt. Sie hat die Aufgabe, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie von Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte nachzuprüfen (vgl. § 155 GWB). Die Vergabekammern des Bundes übernehmen die Nachprüfung der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen. Die Vergabekammern der Länder sind für die Nachprüfung der den Bundesländern zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen zuständig (vgl. § 156 Abs. 1 GWB). Entscheidungen der Vergabekammern werden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer ein ehrenamtlicher Beisitzer ist, getroffen (vgl. § 157 Abs. 2 S. 1 GWB).

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Di. 16.12.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen interessieren

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