Vergabekammer

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Eine Vergabekammer ist eine Nachprüfungsbehörde, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung ausübt. Sie hat die Aufgabe, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie von Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte nachzuprüfen (vgl. § 155 GWB). Die Vergabekammern des Bundes übernehmen die Nachprüfung der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen. Die Vergabekammern der Länder sind für die Nachprüfung der den Bundesländern zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen zuständig (vgl. § 156 Abs. 1 GWB). Entscheidungen der Vergabekammern werden in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer ein ehrenamtlicher Beisitzer ist, getroffen (vgl. § 157 Abs. 2 S. 1 GWB).

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Erfahren Sie im kostenfreien 45-minütigen Webinar, wie Sie mit 1,8 Mio. Unternehmensprofilen und präzisen Filtern Ihre Markterkundung effizienter gestalten. Ideal für Fachabteilungen und Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber.

online | Do. 19.02.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular