Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Warum Kreativität im Vergabeverfahren erst nach der formalen Hürde zählt und wie Sie die Bewertungslogik der Vergabestellen für sich nutzen.
Öffentliche Ausschreibungen: Insider-Tipps für Agenturen

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

Warum Kreativität im Vergabeverfahren erst nach der formalen Hürde zählt und wie Sie die Bewertungslogik der Vergabestellen für sich nutzen.
Öffentliche Ausschreibungen: Insider-Tipps für Agenturen

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online | Fr. 25.09.2026 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich gezielt an:
  • Inhaber sowie New Business Verantwortliche aus den Bereichen PR, Kommunikation, Kreativ, Social, Digital und Event.

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