Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

In diesem 90-minütigen Webinar erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über den Einsatz der EVB-IT-Vertragsmuster in Vergabeverfahren. Der Fokus liegt auf der korrekten Auswahl der Vertragstypen, den typischen Fehlerquellen sowie praktischen Erfahrungen aus erfolgreich umgesetzten IT-Projekten.

online | Mi. 26.08.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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