Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Dieses Webinar richtet sich an Vergabestellen, die sich mit dem Einsatz von Qualifizierungssystemen befassen und deren Umsetzung mit DTVP kennenlernen oder vertiefen möchten.

online | Mi. 25.03.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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