Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie die E-Vergabe mit DTVP funktioniert und welchen konkreten Mehrwert die Lösung für Ihre tägliche Arbeit bietet.

online | Di. 13.01.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular