Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

Vergabestrategien, Bietermarkt und Handlungssicherheit für Kommunen, Zweckverbände und Kläranlagenbetreiber
Digitale Konferenz: Phosphorrückgewinnung 2029 – Neue Vergaben für öffentliche Auftraggeber & Bieter

In dieser digitalen Konferenz erhalten Vergabestellen, Kläranlagenbetreiber und kommunale Entscheider einen praxisnahen Überblick über die aktuelle Marktsituation, vergaberechtliche Besonderheiten sowie strategische Handlungsmöglichkeiten.

online | Fr. 18.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an: Kommunen und kommunale Unternehmen, Kläranlagenbetreiber, Zweckverbände, Eigenbetriebe, interkommunale Kooperationen, Beschaffungs- und Vergabestellen, Umwelt- und Abwasserabteilungen und Bieterunternehmen, die sich über mögliche Teilnahmen informieren möchten

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