Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
DTVP für Sektorenauftraggeber

Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) findet ab dem 01. Oktober 2020 auf alle Aufträge und Konzessionen, die ab dann bezuschlagt werden, Anwendung. Hierdurch werden Auftraggeber verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Ober- und auch im Unterschwellenbereich  ab 25.000 € zu übermitteln, vgl. § 2 VergStatVO. Dazu gehören beispielsweise Name und Art des Auftraggebers, Auftragswert, Zuschlagskriterium, Verfahrensart und Datum des Vertragsabschlusses, vgl. § 3 VergStatVO. Sinn und Zweck ist die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, um so den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln überblicken und korrigieren zu können.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
DTVP für Sektorenauftraggeber

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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