Vergabeunterlagen
Gemäß § 29 Abs. 1 VgV umfassen die Vergabeunterlagen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Sie bestehen in der Regel aus dem Anschreiben, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen, der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien, sofern nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt, und den Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen (vgl. auch § 21 UVgO, § 8 Abs. 1 VOB/A). Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, den Vergabeunterlagen weitere Dokumente beizufügen.