Vergabeveordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Die VOF ist mit dem Inkrafttreten der VgV im April 2016 außer Kraft getreten.
In der VOF war für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.