Vergabeverfahren

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Nach dem Vergaberecht müssen öffentliche Aufträge grundsätzlich im Rahmen eines geregelten Vergabeverfahrens vergeben werden. Für das Vergabeverfahren stehen dem öffentlichem Auftraggeber unterschiedliche Verfahrensarten zur Verfügung.
Nach § 119  Abs. 3 – 7 GWB wird bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte zwischen folgenden Vergabeverfahren unterschieden: Offenes Verfahren, Nicht Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.
Für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmt § 8 Abs. 1 UVgO, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt.
Außerdem regelt § 3 Nr. 3 VOB/A die freihändige Vergabe für die Vergabe von Bauleistungen.

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Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge suchen und sich über die Möglichkeiten des Deutschen Vergabeportals informieren möchten.

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