Vergabeverfahren
Vergabeverfahren – Strukturierte Beschaffung öffentlicher Aufträge
Was ist ein Vergabeverfahren?
Ein Vergabeverfahren ist ein formalisierter Prozess, mit dem öffentliche Auftraggeber – wie Kommunen, Behörden oder staatliche Einrichtungen – Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen rechtskonform vergeben. Ziel ist es, den wettbewerblichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen transparent, diskriminierungsfrei und wirtschaftlich zu gestalten. Rechtsgrundlagen bilden insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) sowie die VOB/A und UVgO.
Verfahrensarten im Überblick
Je nach Auftragsart, -umfang und Schwellenwert stehen unterschiedliche Vergabearten zur Verfügung:
- Offenes Verfahren (EU)
Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Dieses Verfahren ist bei EU-weiten Ausschreibungen der Regelfall. Es gilt ein striktes Verhandlungsverbot! - Nichtoffenes Verfahren (EU)
Das nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren. In der ersten Stufe findet ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb statt, in dem interessierte Unternehmen ihre Eignung nachweisen. Aus diesen Bewerbungen wählt der Auftraggeber eine begrenzte Zahl geeigneter Unternehmen aus. Nur diese werden in der zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ziel ist es, nur die leistungsfähigsten Bieter in die Angebotsphase einzubeziehen. - Verhandlungsverfahren (EU)
Das Verhandlungsverfahren ist ein Vergabeverfahren, das an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft und nur in bestimmten Fällen zulässig ist (z.B. bei besonders komplexen Leistungen oder wenn kein geeignetes Angebot in einem offenen oder nichtoffenen Verfahren eingegangen ist).
Es kann mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Beim Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden zunächst geeignete Unternehmen ausgewählt, die anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert und dann zu Verhandlungen eingeladen werden.
Im Unterschied zu anderen Verfahren ist es im Verhandlungsverfahren zulässig, über den Inhalt des Leistungsverzeichnisses sowie über Preise zu verhandeln. Nicht verhandelbar sind jedoch:
-
- Mindestanforderungen, die zwingend einzuhalten sind, und
- Zuschlagskriterien, die bereits in den Vergabeunterlagen festgelegt wurden.
Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, gemeinsam mit den ausgewählten Unternehmen wirtschaftlich optimierte Lösungen zu entwickeln, ohne dabei die Transparenz und Gleichbehandlung des Verfahrens zu gefährden.
- Wettbewerblicher Dialog
Für komplexe Beschaffungsvorhaben: Der Auftraggeber entwickelt gemeinsam mit den Bietern eine geeignete Lösung. - Innovationspartnerschaft
Für neuartige, marktseitig noch nicht verfügbare Lösungen mit Forschungs- und Entwicklungsanteil.
Bei nationalen Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte können weitere Verfahren wie die beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe angewendet werden.
Ablauf eines Vergabeverfahrens
Ein typisches Vergabeverfahren folgt diesen Schritten:
- Bedarfsfeststellung und Verfahrenswahl
- Veröffentlichung der Bekanntmachung
- Angebotsabgabe durch interessierte Unternehmen
- Prüfung und Wertung der Angebote anhand festgelegter Kriterien (z. B. Preis, Qualität, Nachhaltigkeit)
- Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot (nicht zwingend das günstigste)
- Vertragsabschluss und Dokumentation
Transparenz, Gleichbehandlung und vollständige Dokumentation sind während des gesamten Prozesses verpflichtend. Die Vergabeakte muss nachvollziehbar darlegen, wie die Entscheidung zustande kam.
Bedeutung von Vergabeverfahren für den öffentlichen Sektor
Vergabeverfahren stellen sicher, dass öffentliche Mittel effizient und rechtssicher eingesetzt werden. Sie fördern den Wettbewerb, schaffen Marktchancen – insbesondere für mittelständische Unternehmen – und wirken Korruption entgegen. Die konsequente Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften ermöglicht:
- Kostenkontrolle durch Wettbewerb
- hohe Qualität und Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer
- Rechtssicherheit und Nachprüfbarkeit der Vergabeentscheidungen
Fazit
Vergabeverfahren sind das Fundament einer fairen, wirtschaftlichen und transparenten öffentlichen Beschaffung. Sie ermöglichen eine geordnete und rechtskonforme Vergabe öffentlicher Aufträge und tragen zur verantwortungsvollen Verwendung von Steuergeldern bei. Für öffentliche Auftraggeber sind fundierte Kenntnisse des Vergaberechts unerlässlich, um Verfahren effizient und regelkonform zu gestalten.
Der vorliegende Text wurde unter Verwendung von ChatGPT erstellt und inhaltlich durch Herrn Lars Wiedemann, Geschäftsführer der ABST MV e.V., geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um einen zitierfähigen Kommentar im juristischen Sinne. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung – insbesondere für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität – wird ausgeschlossen.