Vergabeverfahren
Nach dem Vergaberecht müssen öffentliche Aufträge grundsätzlich im Rahmen eines geregelten Vergabeverfahrens vergeben werden. Für das Vergabeverfahren stehen dem öffentlichem Auftraggeber unterschiedliche Verfahrensarten zur Verfügung.
Nach § 119 Abs. 3 – 7 GWB wird bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte zwischen folgenden Vergabeverfahren unterschieden: Offenes Verfahren, Nicht Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft.
Für Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte bestimmt § 8 Abs. 1 UVgO, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb und durch Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt.
Außerdem regelt § 3 Nr. 3 VOB/A die freihändige Vergabe für die Vergabe von Bauleistungen.