Verhandlungsverbot

Online-Präsentation des Vergabemanagementsystems (VMS) für Auftraggeber (Vergabestellen)
Modernes Vergabemanagement: Von der Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe

Im Offenen und Nichtoffenen Verfahren bzw. bei einer öffentlichen und beschränkten Ausschreibung ist es dem Auftraggeber untersagt, mit den Bietern in Verhandlungen über die Modalitäten des Auftrags, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, zu treten (vgl. § 15 Abs. 5 S. 2 VgV). Es gilt ein striktes Nachverhandlungsverbot. Dies ist eine Ausprägung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs.  Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen, § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.

Online-Präsentation des Vergabemanagementsystems (VMS) für Auftraggeber (Vergabestellen)
Modernes Vergabemanagement: Von der Leistungsbeschreibung zur Auftragsvergabe

Entdecken Sie die Möglichkeiten eines modernen Vergabemanagements im Rahmen von einer kostenfreien Online-Präsentation. Dieses interaktive Format richtet sich an Vergabe- und Beschaffungsstellen, die einen ersten Blick in das cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) werfen wollen.

online | Di. 27.05.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Ausschließlich an Vergabe- und Beschaffungsstellen

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