Verhandlungsverbot

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Im Offenen und Nichtoffenen Verfahren bzw. bei einer öffentlichen und beschränkten Ausschreibung ist es dem Auftraggeber untersagt, mit den Bietern in Verhandlungen über die Modalitäten des Auftrags, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, zu treten (vgl. § 15 Abs. 5 S. 2 VgV). Es gilt ein striktes Nachverhandlungsverbot. Dies ist eine Ausprägung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs.  Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen, § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Diese Fachveranstaltung bietet eine exzellente Möglichkeit, rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungen für die speziellen Herausforderungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen zu erlangen.

Heidelberg | Di. 09.06.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Die Veranstaltung richtet sich an Vergabeverantwortliche, Einkäufer, Juristen und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die an der Planung und Durchführung von Beschaffungen beteiligt sind..

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular