Verhandlungsverbot

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

Im Offenen und Nichtoffenen Verfahren bzw. bei einer öffentlichen und beschränkten Ausschreibung ist es dem Auftraggeber untersagt, mit den Bietern in Verhandlungen über die Modalitäten des Auftrags, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, zu treten (vgl. § 15 Abs. 5 S. 2 VgV). Es gilt ein striktes Nachverhandlungsverbot. Dies ist eine Ausprägung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs.  Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen, § 15 Abs. 5 S. 1 VgV.

EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren: Basics und Gestaltungsspielräume
Digitale Konferenz: EVB-IT-Verträge in Vergabeverfahren

In diesem 90-minütigen Webinar erhalten die Teilnehmenden einen praxisnahen Überblick über den Einsatz der EVB-IT-Vertragsmuster in Vergabeverfahren. Der Fokus liegt auf der korrekten Auswahl der Vertragstypen, den typischen Fehlerquellen sowie praktischen Erfahrungen aus erfolgreich umgesetzten IT-Projekten.

online | Mi. 26.08.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular