Wertgrenzen

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Öffentliche Aufträge mit einem Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte, sind grundsätzlich in einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Eine Ausnahme hiervon existiert u.a. dann, wenn der Aufwand der öffentlichen Ausschreibung in einem Missverhältnis zur Höhe der ausgeschriebenen Leistung steht. In diesem Fall darf die Vergabestelle auf die Verfahrensarten der Verhandlungsvergabe (§ 12 UVgO) bzw. für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb der Schwellenwerte auf eine freihändige Vergabe (§ 3 Abs. 3 VOB/A) oder die beschränkte Ausschreibung zurückgreifen. Um die Grenze für ein solches Missverhältnis zu konkretisieren, existieren in vielen Bundesländern rechtlich festgeschriebene Wertgrenzen, bis zu deren Höhe auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden darf.

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Di. 26.11.2024 | 13:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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