Wertungsstufen
Nach Eingang der Angebote erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt eine formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Eignung eines Bieters und auf der dritten Wertungsstufe wird die Angemessenheit der angebotenen Preise überprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das wirtschaftlichste Angebot anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien ermittelt. Die Wertungsstufen müssen getrennt voneinander geprüft werden, eine Vermischung ist unzulässig. Insbesondere darf auf der vierten Stufe grundsätzlich nicht erneut die Eignung des Bieters berücksichtigt werden.