Zwingende Ausschlusskriterien

Für alle, die das DTVP als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen vertiefend kennenlernen möchten.
Durchführung eines Vergabeverfahrens mit DTVP

§ 57 VgV und § 123 GWB sehen zwingende Ausschlussgründe vor. Diese lassen dem Auftraggeber keinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Angebotes. Beispiele für derartige Ausschlusskriterien sind verspätet eingereichte Angebote, Angebote, die nicht entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen unterschrieben sind, unzulässig geänderte Angebote oder Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Nicht zugelassene Nebenangebote sind ebenfalls zwingend auszuschließen.

Für alle, die das DTVP als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen vertiefend kennenlernen möchten.
Durchführung eines Vergabeverfahrens mit DTVP

Dieses Schulungswebinar richtet sich an Bestandskunden, die ihre Kenntnisse im Umgang mit dem System vertiefen oder einzelne Funktionen und Prozessschritte gezielt auffrischen möchten.

online | Do. 05.03.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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