CPV-Code / Auftragsgegenstand
32571000
Kommunikationsinfrastruktur
Abgabefrist
Vergabeart / Vergabeordnung
National Ex post Veröffentlichung
Mandant
Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune der IKZ RTK Aar
Ort der Ausführung
Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod
Art und Umfang der Leistung
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Heidenrod, Aarbergen und Hohenstein sowie der Stadt Bad Schwalbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Die Gemeinden Heidenrod, Aarbergen und Hohenstein sowie die Stadt Bad Schwalbach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt.
Die vier vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Gemeinde Heidenrod (Zuwendungsempfänger), welche per Aufgabenübertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt der IKZ Rheingau-Taunus (IKZ RTK Aar) vorgesehen ist.
Die Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Heidenrod eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Gemeinde Heidenrod als federführende Kommune tritt daher vorliegend als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Vergabeverfahren durch.
Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
CPV-Code / Auftragsgegenstand
32571000
Kommunikationsinfrastruktur
Abgabefrist
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