CPV-Code / Auftragsgegenstand

45214210
Bau von Grundschulen

Abgabefrist

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Vergabeart / Vergabeordnung

EU-weit Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Mandant

Stadt Wesseling

Ort der Ausführung

Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen für die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes zur Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude mit Folgenutzung (u.a. als Volkshochschule) zu vergeben. Das hierfür zu planende und zu bauende Grundschul-Interimsgebäude ist für einen Schulbetrieb mit max. 4 Zügen und ca. 420 Kindern vorzusehen. Der Baukörper kann dreigeschossig ausgeführt werden, mit einem Flachdach und einer NUF von ca. 2.000 m². Nach Durchführung der baulichen Sanierung der drei Wesselinger Grundschulen und die Aufgabe der Interimsnutzung im Grundschul-Interimsgebäude soll diese für kulturelle oder schulische Zwecke weitergenutzt werden, z.B. für eine Volkshochschule (VHS). Das zu errichtende Gebäude ist mindestens im KfW Effizienzgebäude 40-Standard auszuführen. Die zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen, die Bauzwischenfinanzierung mit Abschlagszahlungen sowie Wartungs- und Einregelungsleistungen für verlängerte Gewährleistungsfristen betreffen nur die Errichtung des Interimsgrundschulgebäudes. Die für die Nutzung des Grundschul-Interimsgebäudes erforderlichen Erschließungsanlagen, Außenanlagen inkl. Schulhofflächen sowie die Parkplatzflächen werden durch die Stadt Wesseling separat geplant und vergeben und zur Fertigstellung des Grundschul-Interimsgebäudes bereitgestellt. Etwaige Schnittstellen in diesem Zusammenhang sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Leistungsgrenze des Auftragnehmers entspricht der Gebäudeaußenkante und geht nicht darüber hinaus. Um die Umsetzung und den Ablauf des "Zukunftsplan Wesselinger Grundschulen" und die damit verbundenen umfassenden Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nicht zu gefährden, ist es zwingend erforderlich, dass das Gebäude mit Nutzung als Grundschul-Interimsgebäude bis spätestens 16.07.2027 fertiggestellt und in Betrieb genommen ist, sodass die erste Grundschule aus ihrem Bestandsgebäude in den Sommerferien einziehen und am 01. September 2027 in Benutzung gehen kann. Da das Gebäude zwar zunächst für eine Interimsnutzung der Grundschulen errichtet wird, aber eine langfristige flexible Anschlussnutzung, z.B. durch VHS beabsichtigt ist, werden temporäre Bauweisen, wie Container, ausgeschlossen.

CPV-Code / Auftragsgegenstand

45214210
Bau von Grundschulen

Abgabefrist

01.01.2000

Status

Ausschreibung nicht länger verfügbar

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