CPV-Code / Auftragsgegenstand

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Vergabeart / Vergabeordnung

National Ex post Veröffentlichung

Mandant

Stadt Karben als federführende Kommune der IKZ Wetterau Mitte

Ort der Ausführung

Rathausplatz 1, 61184 Karben

Art und Umfang der Leistung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie den Städten Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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Die Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie die Städte Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Konzession über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen beauftragt.

Die neun vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Karben (Zuwendungsempfänger), welche per Aufgabenübertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt der IKZ Wetterau Mitte vorgesehen ist.

Die Stadt Karben als federführende Kommune hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat die Stadt Karben eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt Karben als federführende Kommune tritt daher vorliegend als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Vergabeverfahren durch.

Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

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Status

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